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2025-03-11 10:19
Hamburg versendet Grundsteuerbescheide

In Hamburg werden im Verlauf des Monat März die endgültigen Grundsteuerbescheide versendet. Die ersten sind bereits bei uns eingetroffen.

Für jedes Grundstück wird der Bescheid über den Grundsteuermessbetrag sowie der Bescheid über die Grundsteuer erlassen. Im Messbescheid wird eine eventuelle Ermäßigung aufgrund von Nutzung, Lage oder anderen Ermäßigungstatbeständen (z.B. Denkmalschutz), soweit vorhanden, berücksichtigt, während der Grundsteuerbescheid den tatsächlichen Zahlbetrag ausweist.

Die Grundsteuer soll weiterhin vierteljährlich geleistet werden. Für das Jahr 2025 ergeben sich aufgrund der erst jetzt ergehenden Bescheide jedoch neue Zahlungsfristen. Zahlungstermin für das 1. Quartal 2025 ist der 30.04.2025. Ab dem 2. Quartal 2025 gelten wieder die normalen Zahlungstermine.

Die umgesetzte Reform soll aufkommensneutral sein. Dies wird in Hamburg explizit noch einmal geprüft. Es führt aber zwangsläufig dazu, dass einige Grundstückseigentümer zukünftig höher und andere Grundstückseigentümer niedriger belastet sein werden. Es sollen nun aber Eigentümer von gleichwertigen Grundstücken auch gleich belastet sein.

2025-03-11 10:19
2025-01-13 11:43
Grundsteuergesetze in erster Instanz verfassungsgemäß

Im Rahmen der Grundsteuerreform wurden diverse Klagen bei den verschiedenen Finanzgerichten eingereicht. Davon sind alle Berechnungsmodelle betroffen.

Nach und nach ergehen nun die Urteile verschiedener Finanzgerichte. Diese beurteilen die neuen Grundsteuergesetze im Allgemeinen als verfassungsgemäß. Es liegen inzwischen Urteile zum Bundesmodell, zum angepassten Bundesmodell, zum modifizierten Bodenwertmodell, zum Flächen-Modell und zum Wohnlagemodell vor. Nur in den Bundesländern Niedersachsen und Hessen liegen noch keine Entscheidungen vor. Alle bisher ergangen Entscheidungen stufen die jeweiligen Modelle als verfassungsgemäß ein. Es wurde jedoch immer die Revision zugelassen.

Auch der BFH hat sich inzwischen geäußert. Demnach kann die Aussetzung der Vollziehung nur beantragt werden, wenn der Eigentümer schlüssig darlegt, dass der Grundsteuerwert den Verkehrswert um mindestens 40 Prozent übersteigt. Zur Verfassungsmäßigkeit der Reform hat sich der BFH dagegen noch nicht geäußert.

2025-01-13 11:43
2024-10-15 11:28
Senat bringt neuen Grundsteuerhebesatz sowie aktualisiertes Wohnlageverzeichnis auf den Weg (Kopie)

Der Hamburger Senat hat dem Vorschlag der Hamburger Steuerverwaltung entsprochen und die Gesetzesänderungen zur Festsetzung der Hebesätze zur neuen Grundsteuer auf den Weg gebracht. Demnach sollen die Hebesätze für die neue Hamburger Grundsteuer ab 2025 für die Grundsteuer A 100 %, die Grundsteuer B 975 % und die Grundsteuer C 8.000 % betragen. Die Gesetzesänderungen müssen nun noch von der Bürgerschaft verabschiedet werden.

Außerdem wurde das nun veröffentlichte, aktualisierte Wohnlageverzeichnis für verbindlich erklärt

Damit ist vorbehaltlich der Verabschiedung durch die Bürgerschaft nun die Berechnung der Grundsteuerlast für Ihr Hamburger Grundstück möglich. Wie diese Berechnung aussieht, finden Sie hier.

2024-10-15 11:28
2024-07-02 14:16
Hamburger Finanzbehörde schlägt neue Hebesätze vor

Die Hamburger Steuerverwaltung hat in Zusammenarbeit mit dem Statistikamt die Berechnung der neuen Grundsteuerhebesätze für eine aufkommensneutrale Grundsteuererhebung in Hamburg abgeschlossen. Demnach sollen ab 2025 die folgenden Hebesätze gelten:

Grundsteuer A (für Land- und Forstwirtschaftliche Flächen): 100 %

Grundsteuer B (für Wohn- und Nutzflächen): 975 %

Grundsteuer C (für baureife Grundstücke): 8.000 %

Die Hebesätze werden auf den Grundsteuermessbetrag angewendet, welcher sich durch Anwendung einer Steuermesszahl auf die bisher festgesetzten Äquivalenzbeträge errechnet. Die Steuermesszahl für Wohnflächen beträgt 0,70 und wird bei einer normalen Wohnlage noch einmal um 25 % vermindert. Bei Nutzflächen soll die Steuermesszahl 0,87 betragen. Für den Grund- und Boden wird die Steuermesszahl 1 betragen.

Damit ist nun erstmalig die Berechnung der ab 2025 zu zahlenden Grundsteuer in Hamburg möglich.

Der Senat und die Bürgerschaft müssen dem Vorschlag der Finanzverwaltung im September noch zustimmen.

Ab März 2025 sollen die neuen Grundsteuerbescheide verschickt werden. Erstmalig und ausnahmsweise soll der erste Teilbetrag zum 30.04.2025 fällig werden. Anschließend erfolgt die Zahlung in vier Teilbeträgen zu den bekannten Terminen.

 

2024-07-02 14:16
2024-03-12 10:21
Hamburg geht weiter eigenen Weg

Das Land Hamburg geht in Bezug auf die neue Grundsteuer weiterhin seinen eigenen Weg. Nach einem im Januar vorgestellten Fahrplan sollen die noch fehlenden Grundsteuermessbescheide und die abschließenden Grundsteuerbescheide erst im ersten Quartal 2025 versendet werden. Damit wird nun noch später als gedacht Gewissheit über die tatsächliche Steuerlast bestehen.

Zudem soll es in Hamburg zukünftig nur noch möglich sein, die Grundsteuer in zwei Raten (jeweils am 15. Mai und am 15. November) zu zahlen. Eine quartalsweise Zahlung wird nicht mehr möglich sein.

Positiv zu sehen ist jedoch die deutliche Ankündigung des Finanzsenators, dass die neue Grundsteuer in Hamburg definitiv aufkommensneutral festgesetzt werden soll. Hamburg verzichtet dabei auch auf eine Anhebung des Grundsteueraufkommens im Vorfeld, wie es in manch anderen Bundesländern aktuell zu beobachten ist.

2024-03-12 10:21
2023-11-15 11:19
In Mecklenburg-Vorpommern sollen aufkommensneutrale Hebesätze veröffentlicht werden

Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern hat eine gesetzliche Regelung auf den Weg gebracht, welche die Gemeinden verpflichten soll, die neuen Grundsteuerhebesätze aufkommensneutral festzusetzten. Außerdem sollen die Hebesätze veröffentlicht werden. Sollte ein Hebesatz nicht aufkommensneutral festgesetzt werden, muss die Gemeinde öffentlich darüber informieren.

Damit wäre Mecklenburg-Vorpommern neben Niedersachsen das zweite Bundesland, welches die Aufkommensneutralität der Hebesätze gesetzlich vorschreibt. Für alle anderen Bundesländer gilt lediglich der Appell der Bundesregierung die Hebesetze aufkommensneutral zu gestalten.

2023-11-15 11:19
2023-11-15 11:18
Sächsisches Finanzgericht sieht die neuen Grundsteuerwerte in Sachsen als rechtmäßig an

Am 24.10.2023 hat das Sächsische Finanzgericht die Feststellung der Grundsteuerwerte und des Grundsteuermessbetrags in Sachsen für rechtmäßig erklärt.

In der Urteilsbegründung wird ausgeführt, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum zur Neuregelung gegeben hat. Außerdem ist es erlaubt zu generalisieren, typisieren und pauschalieren. Das Gericht sieht den Gleichheitssatz des Grundgesetzes nicht verletzt. In Bezug auf die Bodenrichtwerte verweist das Gericht an die sachverständigen Gutachter. Dass die endgültige Belastung nicht vorhersehbar ist, sieht das Finanzgericht ebenfalls nicht als schädlich an, da dies auch nach alten Recht der Fall war.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Kläger können nun Revision beim BFH einlegen.

Das Urteil bezieht sich größtenteils auf das Bundesmodell. Ob es für andere Finanzgerichte der Bundesmodell-Länder richtungsweisend ist, bleibt abzuwarten.  

2023-11-15 11:18
2023-08-14 10:50
Stand der Fallbearbeitung durch die Finanzämter für die durch uns eingereichten Erklärungen

Ein gutes halbes Jahr nach dem Fristende für die Einreichung der Feststellungserklärungen zur neuen Grundsteuer sind bereits für knapp 70 % der durch unsere Kanzlei eingereichten Erklärungen die Bescheide ergangen.

Während für Niedersächsische und Schleswig-Holsteiner Grundstücke bei uns bereits ca. 80 % bzw. 70 % der Bescheide ergangen sind, wurden die Hamburger Grundstücke unserer Mandanten erst zu ca. 55 % beschieden. Für die Grundstücke in Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen und Sachsen sind bereits alle Bescheide zu den durch uns eingereichten Erklärungen ergangen.

Über unsere Kanzlei eingereichte Einsprüche wurden von den Finanzämtern noch nicht bearbeitet.

2023-08-14 10:50
2023-07-25 09:58
Hamburg führt die Grundsteuer C ein

Mit der Reform der Grundsteuer hat der Gesetzgeber die Möglichkeit für die Gemeinden geschaffen neben den Grundsteuern A und B auch die Grundsteuer C einzuführen. Während die Grundsteuern A und B für landwirtschaftliche Flächen und bebaute Grundstücke gelten, soll die Grundsteuer C für unbebaute, aber baureife Grundstücke erhoben werden. Aufgrund dieser Vorschrift können die Gemeinden für baureifes Land einen gesonderten Hebesatz festsetzen. Die Vorschrift ist keine Pflicht des Bundesgesetzgebers, es handelt sich um eine optionale Möglichkeit für die Gemeinden.

Hamburg hat nun beschlossen von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Dies wird zu einer deutlich höheren Besteuerung von unbebauten Grundstücken führen. Der Senat erhofft sich dadurch zusätzliche Anreize für den Wohnungsbau in der Stadt sowie eine Erschwernis für Bodenspekulationen.

Die Höhe der Grundsteuer C steht noch nicht fest.

2023-07-25 09:58
2023-01-31 09:47
Heute endet die Frist

Heute, am 31.01.2023, endet die Frist für die Einreichung der Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte.

Laut offiziellen Aussagen fehlen aktuell bundesweit noch ca. 1/3 der Erklärungen. Welche Folgen eine Nichtabgabe oder eine verspätete Abgabe haben wird, wird sich zeigen. Grundsätzlich können die Finanzämter im ersten Schritt ein Zwangsgeld androhen und dieses im zweiten Schritt festsetzt. Daneben ist die Festsetzung eine Verspätungszuschlags in Höhe von 25 EUR pro angefangenen Monat der Verspätung wahrscheinlich.  Viele Bundesländer haben angekündigt vorerst Erinnerungsschreiben mit einem weiteren Abgabetermin zu versenden. Erst bei Verstreichen dieser Frist soll ein Zwangsgeld angedroht werden. Ob trotzdem Verspätungszuschläge festgesetzt werden, bleibt abzuwarten.

2023-01-31 09:47
2023-01-18 10:51
Fristende steht bevor!

In weniger als zwei Wochen endet die Frist zur Abgabe der Erklärungen zur Feststellung des neuen Grundsteuerwerts.

Letzter Termin zur Abgabe ist der 31.01.2023.

Wir möchten alle Mandanten bitten die Dateneingabe abzuschließen und uns die fertigen Erklärungen freizugeben.

2023-01-18 10:51
2022-12-12 09:55
Musterklage gegen das Baden-Württembergische Grundsteuergesetz eingereicht

Die neuen Grundsteuergesetze stehen und standen von Beginn an in der Kritik. Insbesondere gegen die Bewertungsmodelle des Bundesgesetzes sowie des Baden-Württembergischen Landesgesetzes bestehen verfassungsrechtliche Bedenken.

Im Land Baden-Württemberg haben nun der Bund der Steuerzahler sowie drei weitere Verbände Musterklage gegen das Grundsteuergesetz des Landes eingereicht. Sofern die Feststellungsbescheide über die Grundsteuerwerte in Baden-Württemberg nicht vorläufig oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen, sollte daher ein Einspruch gegen diese Bescheide eingelegt werden. Mit dem Verweis auf die Verfassungswidrigkeit und die eingereichte Musterklage ist dabei das Ruhen des Verfahrens zu beantragen.

Dieses Vorgehen ist aktuell nur für Baden-Württembergische Grundstücke auf Grund der eingereichten Musterklage möglich. Unsere Empfehlungen bezüglich eines Einspruches in den anderen Bundesländern finden Sie im vorangegangenen News-Post.

2022-12-12 09:55

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