Verlängerung der Fristen für die Corona-Schlussabrechnungen

Nicht zuletzt aufgrund des Einsatzes der Steuerberaterkammern ist die Frist für die Abgabe der Corona-Schlussabrechnungen jetzt bis zum 30.06.2023 verlängert worden. Bis vor kurzem war es aufgrund fehlender Möglichkeiten auf der Plattform noch gar nicht möglich, die Schlussabrechnungen zu erstellen und bei den ersten inzwischen bearbeiteten Fällen haben sich viele ungeklärte Punkte ergeben. Die Verlängerung der Fristen war daher unumgänglich, um so eine vernünftige Bearbeitung nach Klärung der vielen Zweifelsfragen zu ermöglichen.