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Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen
Der X. Senat des BFH hat mit Beschluss vom 13.09.2023 entschieden, dass gegen die Höhe von Säumniszuschlägen von 1 % für jeden angefangenen Monat auf den rückständigen Steuerbetrag auch in einer Niedrigzinsphase keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Die Entscheidung ist für einen Zeitraum vor dem 01.01.2019 gefallen, die dortige Argumentation ist aber auch für die Zeiträume danach anwendbar.
Die vom Bundesverfassungsgericht herausgearbeiteten Grundsätze, nach denen die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen nach §§ 233a, 238 AO in Höhe von 0,5 % pro Monat für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2014 mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, lassen sich demnach nicht auf den Säumniszuschlag übertragen, noch verstößt die Höhe des Säumniszuschlags gegen das Übermaßverbot und verletzt daher auch nicht das Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 3 GG.
Der Beschluss ist allerdings nicht in einer Hauptsache ergangen und es stehen noch weitere Entscheidungen aus.