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Verbesserung von Abschreibungsmöglichkeiten ab 2025
Für Ausrüstungsinvestitionen nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 ist eine degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent möglich.
Unternehmen können damit in den ersten Jahren nach der Anschaffung deutlich höhere Abschreibungsbeträge steuerlich geltend machen als bei der herkömmlichen linearen Abschreibungsmethode.
Stand: Die Maßnahme wurde mit dem "Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" umgesetzt, welches am 18.7.2025 im BGBl 2025 I Nr. 161 verkündet wurde.