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Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Schwestergesellschaften
Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr endlich entschieden, dass die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen (Personen)-Schwestergesellschaften zum Buchwert möglich sein muss. Die noch bestehende gegenteilige Formulierung in § 6 Abs. 5 EStG verstößt insoweit gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz und der Gesetzgeber ist aufgefordert, rückwirkend ab dem 01.01.2021 eine Neuregelung zu treffen. Eine sehr logische und sinnvolle Entscheidung, die einen Fall aus dem Jahre 2001 (!!!) betraf. So lange hat es gedauert, bis eine endgültige Klärung vor dem obersten deutschen Gericht herbeigeführt werden konnte.