Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Arbeitgeber sind zwingend dazu verpflichtet, in ihren Betrieben ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen und umzusetzen. Das geht aus dem nun veröffentlichten Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 hervor. Es reiche nicht aus, ein solches System den Arbeitnehmern zur Verfügung zu stellen, sondern man müsse "hiervon auch tatsächlich Gebrauch machen und es damit verwenden".

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