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Neues zur Inflationsausgleichsprämie
Am 07.12.2022 hat das Bundesministerium der Finanzen die „FAQ zur Inflationsausgleichsprämie nach § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz“ veröffentlicht. Für 24 Fragestellungen werden Antworten gegeben, die gegenüber den bisherigen Verlautbarungen zu keinen grundsätzlich anderen Einschätzungen führen. Einige Zweifelsfragen werden deutlicher beantwortet, andere werden nicht angesprochen. Entscheidend bleibt, dass es sich nicht um einen Ersatz einer anderen den Arbeitnehmern rechtlich zustehenden Zahlung handelt sondern die Inflationsausgleichsprämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Die Einzelheiten finden Sie bei Bedarf unter dem Link