Keine Fristverlängerung für die Offenlegungen

Die Jahresabschlüsse für die betroffenen Gesellschaften sind bis spätestens 12 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres beim Bundesanzeiger zur Offenlegung bzw. Hinterlegung einzureichen. Eine Nichteinhaltung der Frist ist mit Ordnungsgeldern belegt, die bei der ersten Aufforderung mit 103,50 Euro beginnen, dann aber bei weiterer Versäumnis schnell auf 2.500,00 Euro und noch höhere Beträge ansteigen. Während aufgrund der aktuell schwierigen Lage durch die Folgen der Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg die Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen deutlich verlängert wurden bleibt es trotz intensiver Bemühungen für die Einreichung bei Bundesanzeiger bei der Frist von 12 Monaten. Das Bundesministerium der Justiz hat, wohl auch im Hinblick auf die Regelungen innerhalb de EU, allen Bemühungen für eine Verlängerung der Frist mit Schreiben an die Bundessteuerberaterkammer eine Absage erteilt.
KEINE FRISTVERLÄNGERUNG FÜR DIE OFFENLEGUNGEN
Achtung Update, siehe News vom 30. Nov 2022!!