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Fristverlängerung für Schussabrechnungen zu den Coronahilfen

Nun gab es doch noch ein Einsehen, da die Menge der noch abzuarbeitenden Schlussabrechnungen faktisch nicht zu bewältigen ist: Nicht zuletzt aufgrund des massiven Einsatzes der Bundessteuerberaterkammer haben sich Bund und Länder am 14.3.2024 im Rahmen einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz gemeinsam auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung verständigt. Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können demnach noch bis zum 30.9.2024 eingereicht werden.