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Erneute Fristverlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnungen zu den Corona-Hilfen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Frist für die Abgabe der Schlussabrechnungen im Falle einer bereits vorher beantragten Verlängerung automatisch nach hinten verschoben. Der Endtermin ist nunmehr der 31.03.2024. Erst im Falle der Nichteinhaltung dieser Frist sollen Erinnerungsschreiben, Anhörungen und danach Rückforderungsbescheide der Bewilligungsstellen folgen (Pressemitteilung vom 11.08.2023)