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Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird zugeteilt

Zur eindeutigen Identifizierung wird jedem wirtschaftlich Tätigen durch das BZSt die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) stufenweise ohne Antragstellung seit November des Jahres 2024 zugeteilt.
Die Identifikationsnummer für natürliche Personen (IdNr.), die Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bleiben neben der W-IdNr. bestehen.
Die W-IdNr. ist ein wichtiger Grundstein für die Digitalisierung. Analog zur Steueridentifikationsnummer für natürliche Personen dient die W-IdNr. der eindeutigen Identifizierung von wirtschaftlich Tätigen. Sie bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit – unabhängig von etwaigen Unterbrechungen - bestehen und ändert sich auch bei Änderungen der Stammdaten (zum Beispiel Wohnadresse, Ort der Geschäftsleitung, Familienstand, Geschlecht, Namensänderung) nicht. Die W-IdNr. stellt somit einen wichtigen Grundstein und Wegbereiter für eine bundesweite, behördenübergreifende Kommunikation dar.
Die W-IdNr. soll langfristig zu Vereinfachungen in Steuer- und Verwaltungsverfahren führen. Sie wird nach und nach auf Anträgen, Formularen und Vordrucken der Finanzverwaltung verwendet. Damit rückt die Umsetzung des sog. "Once-Only-Prinzip", wonach Steuerpflichtige nur noch an einer Stelle Angaben machen oder Daten übermitteln müssen, ein großes Stück näher.
Momentan bleibt alles für Sie wie gewohnt, langfristig wird die W-IdNr. das führende Ordnungskriterium und Identifikationsmerkmal in der Behördenkommunikation für Sie als wirtschaftlich Tätigen werden.