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Corona-Hilfen für Selbständige sind sozialversicherungspflichtiges Einkommen
Nach einem Urteil des Landessozialgerichtes Baden-Württemberg unterliegen im Einkommenssteuerbescheid als Einkünfte berücksichtigte Zuschüsse aus dem Programm "Soforthilfe Corona" bei Zufluss auch im Falle einer späteren Rückzahlung bei einer freiwilligen Krankenversicherung der Beitragspflicht. Eine Rückzahlung mindernd die Bemessungsgrundlage erst im Jahr des Abflusses.