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Bundesregierung beschließt Bürokratieentlastungsgesetz IV
Im Rahmen des obigen Gesetzesentwurf ist erfreulicherweise auch eine Reduzierung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen vorgesehen. Sie soll für Buchungsbelege wie z.B. Rechnungskopien, Kontoauszüge und Lohn- und Gehaltslisten von zehn auf acht Jahre verkürzt werden.
Allerdings: Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.